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BO-Kraftkreis nach § 32d StVZO erklärt: Die freie Alternative zur RBSV

Von Joël MarthReading time: 4 min read
BO-KraftkreisStVZOWendekreisVerkehrsrecht
Sattelzug im BO-Kraftkreis nach § 32d StVZO – Draufsicht mit Innen- und Außenkreis
Sattelzug im BO-Kraftkreis nach § 32d StVZO – Draufsicht mit Innen- und Außenkreis

Wenn Sie eine Schleppkurve berechnen wollen, ohne die RBSV 2020 zu lizenzieren, ist Ihr wichtigster gesetzlicher Anker der BO-Kraftkreis. Die Bezeichnung steht für Betriebsordnungs-Kraftkreis und stammt aus § 32d der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Anders als die RBSV ist die StVZO ein Bundesgesetz und damit nach § 5 UrhG gemeinfrei – Sie dürfen die Werte beliebig zitieren, in CAD-Programme einpflegen und in Software einbauen. Dieser Artikel erklärt, was der BO-Kraftkreis ist, woher er kommt und wie Sie ihn als rechtssichere Alternative zur RBSV einsetzen.

Der Wortlaut von § 32d StVZO

§ 32d Abs. 1 StVZO lautet sinngemäß: Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen müssen so beschaffen sein, dass die von ihnen beim Befahren einer Kreisbahn überstrichene Fläche zwischen einem Außenkreis von 12,50 m Halbmesser und einem Innenkreis von 5,30 m Halbmesser liegt.

Auf Deutsch: jedes auf deutschen Straßen zugelassene Fahrzeug muss innerhalb eines Kreisrings mit Außenradius 12,50 m und Innenradius 5,30 m wenden können. Tut es das nicht, bekommt es keine Betriebserlaubnis. Diese Anforderung gilt für Pkw, Lkw, Sattelzüge, Lastzüge und sogar Sonderfahrzeuge wie Müllfahrzeuge oder Drehleitern.

WertMaß
Außenkreis (Halbmesser)12,50 m
Innenkreis (Halbmesser)5,30 m
Ringbreite7,20 m
Außenkreis (Durchmesser)25,00 m

Warum das eine geniale Planungshilfe ist

Wenn Sie für ein Projekt nicht wissen, welches konkrete Fahrzeug der maßgebende Bemessungsfall ist, können Sie sich auf den BO-Kraftkreis berufen: alles, was zugelassen ist, passt da rein. Der BO-Kraftkreis ist die gemeinsame untere Grenze – die "kleinste gemeinsame Wendefähigkeit" aller deutschen Straßenfahrzeuge.

Konkret lassen sich daraus mehrere Planungswerte ableiten:

  • Mindestkurvenradius am Außenrand: 12,50 m. Wenn Ihre geplante Fahrbahnaußenkante einen Kurvenradius ≥ 12,50 m hat, kann jedes zulassungsfähige Fahrzeug (Pkw bis Sattelzug) die Kurve durchfahren – ohne dass Sie die exakten Schleppkurven kennen müssen.
  • Maximaler Wendekreisdurchmesser im Worst Case: 25,00 m. Wendeplätze müssen mindestens 25 m × 25 m groß sein, um jedem Fahrzeug das Wenden ohne Mehrfachzüge zu erlauben.
  • Befahrbarer Engpass: 7,20 m breite Ringfläche. In einer 90°-Kurve braucht eine zweispurige Fahrbahn entsprechend Platz für Innen- und Außenrand.

Wann die BO-Kraftkreis-Methode reicht – und wann nicht

Reicht aus für:

  • Private Bauvorhaben und Vorplanung
  • Machbarkeitsstudien und erste Entwürfe
  • Bauanträge ohne expliziten RBSV-Verweis im Bauvorbescheid
  • Worst-Case-Abschätzungen ("passt da überhaupt was rein?")
  • Wendehammer- und Wendekreis-Auslegung

Reicht NICHT aus für:

  • Öffentliche Ausschreibungen mit explizitem Verweis auf die RBSV 2020
  • Detailplanung mit bestimmten Bemessungsfahrzeugen (z. B. "Müllfahrzeug nach RBSV 2020")
  • Schmalere Schleppkurven – der BO-Kraftkreis ist ein Worst-Case-Wert, nicht eine konkrete Fahrzeugkurve
  • Rangier- oder Mehrfachfahrten (nur einfache Kreisfahrt geregelt)

Im Zweifel: prüfen Sie den Bauantrag oder die Ausschreibung auf Verweise auf RBSV 2020, RAS-K, RASt 06 usw. Wenn dort keine konkrete Norm gefordert ist, sind die StVZO-Werte ein rechtssicherer Boden.

Worked Example: Eine 90°-Kurve in einer Wohnstraße

Sie planen eine 90°-Abbiegung in einer Wohnstraße. Was ist der minimale Kurvenradius, mit dem die Müllabfuhr klarkommt?

  1. Minimaler Außenradius nach BO-Kraftkreis: 12,50 m – das ist die unterste gesetzliche Grenze.
  2. Bordsteinabstand: rechnen Sie 0,5 m Sicherheit auf jeder Seite ein → effektiver befahrbarer Außenradius muss 13,00 m sein.
  3. Innerer Schleppkreis-Radius: für ein typisches 2-achsiges Müllfahrzeug ca. 7,5 m (etwas mehr als die § 32d-Anforderung von 5,30 m, weil reale Müllfahrzeuge wegen ihrer Länge und ihres Hecküberhangs einen größeren Innenradius brauchen).
  4. Mindest-Fahrbahnbreite in der Kurve: 13,00 m − 7,5 m = 5,50 m → die RASt 06 fordert in vergleichbaren Fällen ohnehin eine Verbreiterung auf mindestens 5,00 m.

Mit diesem schnellen Check sehen Sie, ob Ihre Planung gesetzlich überhaupt funktionieren kann – ohne eine einzige Lizenz zu kaufen.

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Häufige Fragen

Der BO-Kraftkreis (Betriebsordnungs-Kraftkreis) ist in § 32d StVZO definiert. Jedes auf deutschen Straßen zugelassene Fahrzeug — vom Pkw bis zum Sattelzug — muss so beschaffen sein, dass es innerhalb eines Kreisrings mit Außenradius 12,50 m und Innenradius 5,30 m wenden kann. Tut es das nicht, bekommt es keine Betriebserlaubnis.

In § 32d der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Als Bundesgesetz ist er nach § 5 UrhG gemeinfrei — Sie dürfen die Werte beliebig zitieren, in CAD-Programme einpflegen, in Software einbauen und für die Planung verwenden, ohne Lizenzkosten.

Er reicht für private Bauvorhaben, Vorplanung, Machbarkeitsstudien und Worst-Case-Abschätzungen. Er reicht NICHT für öffentliche Ausschreibungen mit explizitem Verweis auf die RBSV 2020 oder für Detailplanung mit konkret genannten Bemessungsfahrzeugen. Im Zweifel: Bauantrag oder Ausschreibung auf explizite Norm-Verweise prüfen.

Wenn Ihr geplanter Außenrand-Kurvenradius ≥ 12,50 m beträgt, kann jedes zulassungsfähige Fahrzeug die Kurve durchfahren. Wendeplätze sollten mindestens 25 × 25 m groß sein, damit jedes Fahrzeug in einem Zug wenden kann. Die 7,20 m Ringbreite hilft bei der Auslegung von 90°-Kurven.

Quellen & Nachweise

  1. § 32 StVZO — Abmessungen von Fahrzeugen und FahrzeugkombinationenBundesministerium der Justiz
  2. § 32d StVZO — Kurvenlaufeigenschaften (BO-Kraftkreis)Bundesministerium der Justiz
  3. § 5 UrhG — Amtliche Werke (Gemeinfreiheit)Bundesministerium der Justiz
  4. § 87b UrhG — Rechte des DatenbankherstellersBundesministerium der Justiz
  5. RBSV 2020 — Richtlinien für Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven (FGSV-Nr. 287, 52 €)FGSV Verlag
  6. RASt 06 — Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (FGSV-Nr. 200)FGSV Verlag

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