Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026-08-06
Diese Fassung gilt für neue Verträge ab sofort. Für bestehende Konten wird sie zum 10. September 2026 wirksam; bis dahin bleibt für diese die bisherige Fassung maßgeblich.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Joël Marth IT Services, Senftenauerstraße 3, 80689 München (nachfolgend „Anbieter“) und den Nutzerinnen und Nutzern (nachfolgend „Nutzer“) der Webanwendung PathSweeper sowie der darin enthaltenen Funktionen (nachfolgend „Dienst“).
Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (einschließlich Einzelunternehmern und Selbstständigen), sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht. Mit Abschluss eines entgeltlichen Vertrags bestätigt der Nutzer, dass er als Unternehmer handelt.
„Projekt“ im Sinne dieser AGB ist eine vom Nutzer im Dienst angelegte, in sich abgeschlossene Arbeitseinheit (z. B. ein gespeichertes Vorhaben), für die jeweils ein eigener Projekt Pass erworben werden kann.
„Projekt Pass“ ist die einmalige, projektbezogene Freischaltung der kostenpflichtigen Funktionen für ein einzelnes Projekt. „Jahres-Pass“ ist die zeitlich befristete Freischaltung der kostenpflichtigen Funktionen für sämtliche Projekte eines Kontos; er ist ein Dauerschuldverhältnis (§ 11.3).
Entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
PathSweeper ist ein webbasiertes Simulationswerkzeug zur Berechnung von Schleppkurven und Wendekreisen für Fahrzeuge. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der vom Nutzer eingegebenen Geometrie sowie der im Dienst hinterlegten Fahrzeugmaße.
Für amtlich freigegebene Bemessungsfahrzeuge, die der Anbieter im Dienst ausdrücklich als solche kennzeichnet, verpflichtet sich der Anbieter, die hinterlegten Maße mit der nach den Umständen erforderlichen Sorgfalt zutreffend und vollständig aus der jeweils maßgeblichen amtlichen Veröffentlichung zu übernehmen und zu pflegen. Diese Sorgfaltspflicht begründet keine verschuldensunabhängige Garantie für die Richtigkeit der Werte; für ihre Verletzung gilt § 9. Alle übrigen Fahrzeugmaße – insbesondere vom Nutzer selbst angelegte Fahrzeuge – sind nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungspflicht des Anbieters und werden als unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewährleistung für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität bereitgestellt. Es obliegt dem Nutzer, Fahrzeugmaße vor ihrer Verwendung in planungs- oder sicherheitsrelevanten Entscheidungen eigenverantwortlich zu verifizieren oder eigene Maße einzugeben.
Der Dienst ersetzt weder die fachplanerische Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson noch eine amtlich abgenommene Bemessung. Konformität mit DIN, AASHTO, DMRB oder anderen normativen Werken wird nicht zugesichert.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Gastmodus. Die Nutzung des Diensts ohne Anmeldung setzt die Bestätigung dieser AGB im entsprechenden Auswahlfeld voraus. Mit dieser Bestätigung kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag auf Grundlage dieser AGB zustande.
3.2 Registrierung. Mit erfolgreicher Bestätigung der E-Mail-Adresse und Akzeptanz dieser AGB kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über das Benutzerkonto zustande.
3.3 Projekt Pass. Mit erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs kommt ein kostenpflichtiger Vertrag über einen Projekt Pass für das jeweils ausgewählte Projekt zustande. Freischaltung und Rechnungsversand erfolgen unverzüglich nach Zahlungseingang.
3.4 Jahres-Pass. Mit erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs kommt ein kostenpflichtiger Vertrag über den Jahres-Pass zustande. Der Jahres-Pass schaltet die kostenpflichtigen Funktionen für sämtliche Projekte des Kontos für die Dauer des jeweiligen Bezugsjahres frei; Laufzeit und Verlängerung richten sich nach § 11.3. Freischaltung und Rechnungsversand erfolgen unverzüglich nach Zahlungseingang; für jedes Verlängerungsjahr wird nach Zahlungseingang eine gesonderte Rechnung versandt.
§ 4 Preise und Zahlung
Der für den Projekt Pass und den Jahres-Pass geltende Preis ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Bestellvorgangs auf der Website ausgewiesenen Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto. Das Entgelt für den Jahres-Pass ist jeweils zu Beginn des Bezugsjahres im Voraus für das gesamte Bezugsjahr fällig.
Der Anbieter macht derzeit von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Gebrauch; deutsche Umsatzsteuer wird daher nicht erhoben und nicht gesondert ausgewiesen. Sollte der Anbieter der Regelbesteuerung unterliegen, wird die anfallende Umsatzsteuer in der gesetzlich geltenden Höhe ausgewiesen.
Für Kunden im Vereinigten Königreich, die im Bestellvorgang keine gültige britische VAT-Registrierungsnummer angeben, kann britische Umsatzsteuer (VAT) in gesetzlicher Höhe zusätzlich berechnet werden. Sie wird vor Abschluss der Zahlung angezeigt.
Die Zahlung erfolgt über einen externen Zahlungsdienstleister. Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt. Die Rechnung wird unverzüglich nach Zahlungseingang in elektronischer Form an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse versandt.
Preisanpassung beim Jahres-Pass. Der Anbieter kann das Entgelt für den Jahres-Pass mit Wirkung zum Beginn des jeweils nächsten Bezugsjahres anpassen. Er informiert den Nutzer hierüber in Textform mindestens sechs Wochen vor Ablauf des laufenden Bezugsjahres und weist in der Mitteilung ausdrücklich auf das nachstehende Kündigungsrecht und auf die Bedeutung des Schweigens hin. Der Nutzer kann den Jahres-Pass in diesem Fall bis zum Ablauf des laufenden Bezugsjahres kündigen; kündigt er nicht, gilt die Anpassung ab dem folgenden Bezugsjahr als vereinbart. Das für ein bereits begonnenes Bezugsjahr gezahlte Entgelt bleibt unberührt. Ein gewährter Rabatt bleibt von einer Preisanpassung unberührt, soweit er ausdrücklich für die Dauer des Vertrags zugesagt wurde.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB steht beim Abschluss eines Vertrags über den Projekt Pass oder den Jahres-Pass ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
Sofortige Freischaltung, Widerrufsrecht bleibt bestehen. Der Projekt Pass wird unverzüglich nach Zahlungseingang freigeschaltet. Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht wird im Bestellvorgang nicht eingeholt; das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt daher trotz sofortiger Freischaltung in vollem Umfang bestehen. Widerruft der Verbraucher fristgerecht, erstattet der Anbieter den vollen Kaufpreis; ein Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung wird nicht verlangt.
§ 6 Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Nutzungsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Diensts für eigene Zwecke ein. Mit Beendigung des Kontos erlöschen alle Nutzungsrechte; § 11.2 gilt entsprechend.
Die vom Nutzer erstellten Ergebnisse (Schleppkurven, Exporte) verbleiben beim Nutzer und dürfen im Rahmen seiner Projekte verwendet und veröffentlicht werden.
Untersagt sind insbesondere: Reverse Engineering der Software, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sowie automatisiertes Auslesen oder massenhaftes Extrahieren der Fahrzeugbibliothek oder hinterlegter Maßtabellen.
§ 7 Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen, seine Zugangsdaten geheim zu halten und einen Missbrauch unverzüglich anzuzeigen. Eine Nutzung des Diensts für rechtswidrige Zwecke ist untersagt.
§ 8 Gewährleistung
8.1 Verbraucher. Für den Projekt Pass als digitale Dienstleistung im Sinne des § 327b BGB gelten die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nach §§ 327e ff. BGB (Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungspflicht, Nachleistung, Minderung, Vertragsauflösung). Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers werden nicht getroffen.
8.2 Unternehmer. Gegenüber Unternehmern übernimmt der Anbieter keine weitergehenden Gewährleistungen als die in § 2 beschriebene Sorgfalt bei der Datenpflege.
8.3 Fahrzeugmaße. Die Gewährleistung nach § 8.1 und § 8.2 bezieht sich auf die Kernleistung des Diensts (Schleppkurvenberechnung und -visualisierung) sowie auf die in § 2 genannte Sorgfaltspflicht bei amtlich freigegebenen Bemessungsfahrzeugen. Die Richtigkeit der übrigen, gemäß § 2 als Orientierungswerte bereitgestellten Fahrzeugmaße ist nicht Gegenstand der Gewährleistung; insoweit gilt § 9.5.
8.4 Verfügbarkeit. Der Anbieter ist um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit bemüht, sichert jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote zu. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nach §§ 327e ff. BGB bei dauerhafter Nichterbringung der vertragsmäßigen Leistung bleiben unberührt.
§ 9 Haftung
9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach Satz 2 zusätzlich der Höhe nach auf 10.000 Euro je Schadensfall begrenzt.
9.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Verbrauchers nach §§ 327 ff. BGB bleiben hiervon unberührt.
9.4 Verantwortlichkeit der Fachplanung – gilt nur gegenüber Unternehmern. Die Verantwortung für planerische, bauliche oder gestalterische Entscheidungen, die unter Verwendung von Ergebnissen des Diensts getroffen werden, verbleibt bei der qualifizierten Fachperson.
9.5 Fahrzeugmaße. Mit Ausnahme der amtlich freigegebenen Bemessungsfahrzeuge im Sinne des § 2, für deren sorgfältige Übernahme die §§ 9.1 und 9.2 gelten, gilt: Die im Dienst hinterlegten übrigen Fahrzeugmaße sind gemäß § 2 nicht Teil der vertraglichen Leistungspflicht des Anbieters. Der Anbieter stellt sie als Orientierungswerte zur Verfügung und hat sie mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung des Anbieters für Schäden, die auf der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dieser Werte beruhen, ist ausgeschlossen. Ziffer 9.1 bleibt in jedem Fall unberührt.
§ 10 Datenschutz
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
11.1 Kostenfreies Konto. Das Nutzungsverhältnis über das kostenfreie Konto wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Nutzer kann es jederzeit ohne Frist über die Kontoeinstellungen beenden.
11.2 Projekt Pass. Der Projekt Pass ist eine projektbezogene Einmalleistung; aus seinem Erwerb entsteht kein Abonnement und keine wiederkehrende Zahlungspflicht (zum Jahres-Pass siehe § 11.3). Die Nutzung des Projekt Passes setzt ein bestehendes Konto voraus. Löscht der Nutzer sein Konto, entfällt diese Voraussetzung durch eine eigene, freie Entscheidung des Nutzers; der Zugang zu allen erworbenen Projekt Pässen erlischt mit Wirksamwerden der Kündigung. Da der Nutzer die Unmöglichkeit der weiteren Leistungserbringung in diesem Fall allein zu vertreten hat, behält der Anbieter den Anspruch auf das bereits gezahlte Entgelt (§ 326 Abs. 2 BGB); eine anteilige Erstattung findet nicht statt. Beendet der Anbieter das Nutzungsverhältnis aus einem von ihm zu vertretenden Umstand, bleiben gesetzliche Ansprüche des Nutzers unberührt.
11.3 Jahres-Pass. Der Jahres-Pass wird mit einer Laufzeit von zwölf Monaten ab Freischaltung geschlossen („Bezugsjahr“). Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht bis zum Ende des laufenden Bezugsjahres gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Bezugsjahres möglich; eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten. Sie kann über die Kontoeinstellungen oder in Textform gegenüber dem Anbieter erklärt werden. Der Zugang bleibt bis zum Ende des bezahlten Bezugsjahres bestehen; eine anteilige Erstattung für ein bereits begonnenes Bezugsjahr findet bei einer Kündigung durch den Nutzer nicht statt.
Nach Beendigung des Jahres-Passes bleiben die im Konto gespeicherten Projekte erhalten; die durch den Jahres-Pass freigeschalteten kostenpflichtigen Funktionen stehen nicht mehr zur Verfügung. Zuvor erworbene Projekt Pässe bleiben unberührt. Löscht der Nutzer sein Konto während eines laufenden Bezugsjahres, gilt § 11.2 Satz 3 bis 5 entsprechend. Kommt der Nutzer mit der Zahlung des Entgelts für ein Verlängerungsjahr in Verzug, kann der Anbieter den Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen nach erfolglosem Zahlungsversuch und angemessener Nachfristsetzung sperren; das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 11.4 bleibt unberührt.
11.4 Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beidseitig unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß des Nutzers gegen diese AGB vor.
11.5 Einstellung des Diensts. Beabsichtigt der Anbieter, den Dienst insgesamt dauerhaft einzustellen, informiert er Nutzer mit aktivem Projekt Pass oder aktivem Jahres-Pass hierüber in Textform mindestens drei Monate vor der Abschaltung und weist auf die Möglichkeit hin, ihre Projektergebnisse rechtzeitig zu exportieren (vgl. § 6). Nutzern mit aktivem Jahres-Pass erstattet der Anbieter das Entgelt für den nach der Abschaltung verbleibenden Teil des Bezugsjahres anteilig. Die gesetzlichen Rechte des Nutzers nach §§ 327e ff. BGB bei dauerhafter Nichterbringung der vertragsmäßigen Leistung bleiben unberührt.
§ 12 Änderungen dieser AGB
12.1 Anpassungen von Nebenbestimmungen. Der Anbieter ist berechtigt, Bestimmungen dieser AGB anzupassen, die nicht die Hauptleistungspflichten der Parteien – insbesondere Art und Umfang der in § 2 beschriebenen Kernleistung sowie die in § 4 genannten Preise – betreffen, soweit dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage, einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung, zwingender Anforderungen an die IT- oder Datensicherheit oder der technischen Weiterentwicklung des Diensts erforderlich und unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers zumutbar ist. Über Anlass und Inhalt der Änderung informiert der Anbieter den Nutzer per E-Mail mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten; auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen. Verändert die Anpassung den vertragstypischen Charakter des Diensts erheblich, kann der Nutzer das Nutzungsverhältnis abweichend von § 11 bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
12.2 Änderungen der Hauptleistungspflichten. Änderungen, die die Hauptleistungspflichten betreffen – insbesondere die Einführung oder Erhöhung von Entgelten für bislang unentgeltliche Leistungen sowie wesentliche Einschränkungen der in § 2 beschriebenen Kernleistung – bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers; eine Zustimmungsfiktion durch Schweigen findet insoweit nicht statt. Stimmt der Nutzer einer solchen Änderung nicht zu, besteht das Nutzungsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fort; der Anbieter kann es in diesem Fall mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.
12.3 Bestandsschutz. Bereits vollständig erbrachte Einmalleistungen – insbesondere freigeschaltete Projekt Pässe – werden durch Änderungen dieser AGB inhaltlich nicht berührt. Für einen laufenden Jahres-Pass werden Änderungen dieser AGB frühestens mit Beginn des nächsten Bezugsjahres wirksam.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit der gewährte Schutz nicht durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterboten wird.
Leistungsort ist München. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach den §§ 12 ff. ZPO.
Vertragsübernahme und Rechtsnachfolge. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen, insbesondere im Zusammenhang mit einer Änderung seiner Rechtsform, einer Ausgliederung oder der Übertragung des Geschäftsbetriebs auf ein Nachfolge- oder mit ihm verbundenes Unternehmen. Der Anbieter wird den Nutzer über eine solche Übertragung rechtzeitig vorher in Textform informieren. Handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Übertragung zu kündigen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen (§ 309 Nr. 10 BGB). Bereits vollständig erbrachte Einmalleistungen, insbesondere freigeschaltete Projekt Pässe, bleiben von einer Übertragung unberührt.
Diese AGB sind in deutscher Sprache maßgeblich. Eine englischsprachige Fassung (zuletzt aktualisiert: 2026-08-06) dient ausschließlich dem Verständnis und ist rechtlich nicht verbindlich. Weicht der Stand der englischsprachigen Fassung vom Stand dieser deutschen Fassung ab, bleibt stets diese deutsche Fassung maßgeblich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 14 Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.