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Sattelzug Schleppkurve berechnen: Kinematik, Knickwinkel und gesetzliche Maße

Von Joël MarthReading time: 4 min read
SattelzugSchleppkurveGelenkfahrzeugLkw
Sattelzug bei einer 90-Grad-Kurve mit sichtbarer Schleppkurve und Spurversatz
Sattelzug bei einer 90-Grad-Kurve mit sichtbarer Schleppkurve und Spurversatz

Ein Sattelzug ist das geometrisch anspruchsvollste Standardfahrzeug auf deutschen Straßen. Im Gegensatz zu einem starren Lkw besteht er aus zwei gelenkig verbundenen Teilen – Sattelzugmaschine und Auflieger – die in der Kurve unterschiedlich schwenken. Wer Verkehrsflächen für den Lieferverkehr plant (Anlieferzonen, Industriegebiete, Logistikflächen), braucht daher eine Schleppkurven-Berechnung, die diese Kinematik korrekt abbildet. Dieser Artikel erklärt, was beim Sattelzug anders ist und welche Werte Sie als Planer kennen müssen.

Anatomie eines Sattelzugs

Ein Sattelzug besteht aus zwei Komponenten:

  1. Zugmaschine (Sattelzugmaschine, SZM) – meist 2-achsig mit kurzem Radstand (3,80 m), ca. 6,00 m lang
  2. Auflieger (Sattelanhänger) – 3-achsig, mit dem Königszapfen (englisch: kingpin) auf die Sattelplatte der Zugmaschine aufgesattelt; gesetzlich bis 13,60 m lang

Über die Sattelplatte ist der Auflieger drehbar mit der Zugmaschine verbunden. Beim Geradeausfahren stehen beide Teile in einer Linie. Beim Kurvenfahren bildet sich ein Knickwinkel (englisch: hinge angle, bei manchen Herstellern bis 60°) zwischen Zugmaschine und Auflieger.

Gesetzliche Höchstmaße nach § 32 StVZO

Die maximalen Abmessungen eines Sattelzugs auf deutschen Straßen:

MaßWert
Gesamtlänge16,50 m
Breite2,55 m (gekühlt 2,60 m)
Höhe4,00 m
Radstand Zugmaschinetypisch 3,80 m
Radstand Auflieger (Königszapfen → Mitte Aufliegerachsen)typisch 8,00 – 8,15 m
Vorderer Überhang Zugmaschine1,40 m
Maximaler Knickwinkeltypisch 55 – 60°

Wichtig: Die "16,50 m" bezeichnen die Gesamtlänge, nicht die Summe von Zugmaschine + Auflieger. Beim Aufsatteln überlappt der Auflieger einen Teil der Zugmaschine.

Auch der BO-Kraftkreis nach § 32d StVZO gilt für den Sattelzug: er muss innerhalb außen 12,50 m / innen 5,30 m wenden können. Real braucht er mehr Platz – die Vorgabe gilt nur als gesetzliche Mindestanforderung. Mehr dazu im BO-Kraftkreis-Artikel.

Wie ein Sattelzug wirklich kurvt: Die Kinematik

Beim Einlenken einer Kurve passiert beim Sattelzug Folgendes:

  1. Die Vorderräder der Zugmaschine schlagen ein und folgen der gewünschten Bahn.
  2. Die Hinterachse der Zugmaschine folgt einem etwas engeren Radius (klassisches Ackermann-Verhalten).
  3. Die Zugmaschine dreht sich um ihre Hinterachse und nimmt den Königszapfen mit.
  4. Der Auflieger wird über den Königszapfen gezogen. Seine Hinterachsen folgen einem noch engeren Radius als die Hinterachse der Zugmaschine – dieses Phänomen nennt man "Off-Tracking" oder im Deutschen Schleppdifferenz.

Praktische Konsequenz: Der Auflieger schneidet die Kurve "von innen", er fährt innerhalb der Spur der Zugmaschine. Bei einer 90°-Abbiegung kann die Differenz zwischen dem Außenrand der Zugmaschine und dem Innenrand des Aufliegers bis zu 3,5 m betragen. Genau hier kollidieren in der Praxis die Auflieger mit Bordsteinen, Schildern und Laternen.

Typische Kurvenradien für Sattelzug-Verkehr

Für die Planung von Anlieferzonen, Industriegebieten und LKW-Wendeflächen gelten erfahrungsgemäß:

SituationMindest-Außenradius
90°-Abbiegung im Industriegebiet15,0 m
90°-Abbiegung mit Vorbeifahren-Verkehr18,0 m
Sattelzug-Wendeplatz (komplett wenden)30,0 m × 20,0 m
Anlieferzone (Rückwärts-Anstellung)25,0 m × 30,0 m frei

Die exakten Werte hängen vom konkreten Bemessungsfahrzeug ab. Die RBSV 2020 enthält dafür eigene Sattelzug-Schleppkurven (lizenzpflichtig); für Vorplanung und private Projekte reichen die obigen Faustwerte plus eine geometrische Schleppkurven-Prüfung aus.

Häufige Planungsfehler

  1. Pkw-Maße als Grundlage – wer einen Sattelzug-Wendeplatz mit Pkw-Schleppkurven plant, baut zu klein. Faktor 3 – 4 in der Fläche.
  2. Vergessener Auflieger-Schwenk – beim Einbiegen schwenkt das Heck des Aufliegers nach außen, bevor es nach innen zieht. Dieser "Tail-Swing" beträgt bis zu 0,8 m und kollidiert mit Hindernissen am Außenrand der Kurve.
  3. Unrealistische Knickwinkel-Annahmen – ein Sattelzug kann nicht beliebig knicken. Bei Knickwinkeln über 55° schlagen Auflieger und Zugmaschine aneinander an. Wer mit 90° plant, plant unrealistisch.
  4. Fehlende Tragfähigkeit – ein voll beladener Sattelzug hat 40 t Gesamtgewicht. SLW 60 (60 t) als Mindesttragfähigkeit sollte für Industrieflächen Standard sein.

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Häufige Fragen

Nach § 32 StVZO beträgt die zulässige Gesamtlänge eines Sattelzugs 16,50 m — nicht die Summe aus Zugmaschine plus Auflieger, da der Auflieger einen Teil der Zugmaschine überlappt. Die maximale Breite beträgt 2,55 m (Kühlauflieger 2,60 m), die maximale Höhe 4,00 m.

Off-Tracking bezeichnet den Unterschied zwischen der Spur der Vorderräder der Zugmaschine und der Spur der Hinterräder des Aufliegers in einer Kurve. Der Auflieger schneidet die Kurve nach innen, was zu Kollisionen mit Bordsteinen, Verkehrsschildern und Hindernissen führen kann. Off-Tracking ist der wichtigste Faktor bei der Schleppkurven-Planung für Gelenkfahrzeuge.

Ja. § 32d StVZO verlangt von jedem zulassungsfähigen Fahrzeug — auch Sattelzügen — das Wenden innerhalb des BO-Kraftkreises (Außenradius 12,50 m, Innenradius 5,30 m). In der Praxis brauchen Sattelzüge deutlich mehr Platz — der BO-Kraftkreis ist die gesetzliche Mindestanforderung, kein komfortabler Planungswert.

Für Industrieflächen und Logistikzufahrten ist meist ein Außenradius von 15 m oder mehr für eine 90°-Kurve nötig. Bei durchgehendem Begegnungsverkehr eher 18 m. Sattelzug-Wendeplätze sollten mindestens 30 × 20 m groß sein. Für exakte Schleppkurven die lizenzierten RBSV-2020-Schablonen oder eine Schleppkurven-Simulation verwenden.

Quellen & Nachweise

  1. § 32 StVZO — Abmessungen von Fahrzeugen und FahrzeugkombinationenBundesministerium der Justiz
  2. § 32d StVZO — Kurvenlaufeigenschaften (BO-Kraftkreis)Bundesministerium der Justiz
  3. § 5 UrhG — Amtliche Werke (Gemeinfreiheit)Bundesministerium der Justiz
  4. § 87b UrhG — Rechte des DatenbankherstellersBundesministerium der Justiz
  5. RBSV 2020 — Richtlinien für Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven (FGSV-Nr. 287, 52 €)FGSV Verlag

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