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Wendehammer planen: Maße, RASt 06 und typische Fehler bei Sackgassen

Von PathSweeper TeamReading time: 4 min read
WendehammerSackgasseRASt 06Verkehrsplanung
T-Einmündung in einem Wohngebiet mit Bemaßung (21,5 × 13 m) zur Darstellung der Wendegeometrie für Sackgassen
T-Einmündung in einem Wohngebiet mit Bemaßung (21,5 × 13 m) zur Darstellung der Wendegeometrie für Sackgassen

In Sackgassen müssen Müllfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge und Lieferdienste sicher wenden können – ein Rückwärtsfahren über mehr als 15 m auf öffentlicher Verkehrsfläche ist nach den BG-Unfallverhütungsvorschriften nicht zulässig. Die Lösung: ein Wendehammer, dessen geometrische Mindestmaße in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) definiert sind. Dieser Artikel erklärt die ungefähren Maße, die zwei gängigen Bauformen und die häufigsten Planungsfehler.

Die wichtigsten Maße auf einen Blick

BauformUngefähre Maße (Außenkante)Geeignet für
Hammerkopf-Wendeplatzca. 21,5 m × 13,0 mMüllfahrzeug 2-/3-achsig
T-Form-Wendeplatzca. 18,0 m × 12,0 m (je Stamm 9,0 m)Pkw + kleine Lieferwagen
Kreis-Wendeplatzca. Durchmesser 18,0 mMüllfahrzeug 2-achsig

Ungefähre Werte nach RASt 06 (FGSV, 2006). Für verbindliche Maße siehe das Original-Regelwerk.

Der Hammerkopf 21,5 m × 13,0 m ist der Standard für regulären Wohnungsbau in Deutschland – er bedient sowohl die Müllabfuhr als auch das Feuerwehr-Tanklöschfahrzeug.

Hammerkopf vs. T-Form: Wann welche Bauform?

Hammerkopf-Wendeplatz (Querbalken am Ende der Sackgasse)

  • Sicherer und platzsparender für Müllfahrzeuge, weil das Fahrzeug in einem Zug rangieren kann
  • Standard bei Neubaugebieten
  • Benötigt eine durchgehende Querfläche von mindestens 13,0 m Tiefe

T-Form-Wendeplatz (zwei kurze Stiche links und rechts am Ende)

  • Spart Fläche, weil das Mittelfeld als normale Fahrbahn nutzbar bleibt
  • Erfordert mehrfaches Vor- und Zurücksetzen → ungeeignet für 3-achsige Müllfahrzeuge
  • Akzeptabel nur in dicht bebauten Bestandsquartieren mit Pkw- und Lieferverkehr

Anforderungen aus Sicht der Müllabfuhr

Die örtlichen Entsorger orientieren sich an der PAS 1075 (Kommunale Müllfahrzeuge) und verlangen typischerweise:

  • Wendekreis-Durchmesser mindestens 18 m für ein 2-achsiges Müllfahrzeug
  • Tragfähigkeit SLW 30 (30 t Gesamtgewicht, 10 t Achslast)
  • Lichtraumhöhe 4,00 m über die gesamte Fläche
  • Keine Bordsteine oder Hindernisse innerhalb des Wendebereichs

Wer mit einem typischen 2-achsigen Müllfahrzeug-Fahrgestell (Radstand 4,2–5,4 m, Wendekreis 17–19 m Bordstein) plant, ist mit dem 21,5 m × 13,0 m Hammerkopf auf der sicheren Seite. Details zu den Fahrzeugmaßen finden Sie im Müllfahrzeug-Maße-Artikel.

Anforderungen aus Sicht der Feuerwehr

Die DIN 14090 (Flächen für die Feuerwehr) verlangt für Sackgassen länger als 50 m eine Wendefläche, die für das maßgebende Bemessungsfahrzeug – meist die Drehleiter DLK 23/12 – geeignet ist. Der Hammerkopf 21,5 m × 13,0 m ist auch hier die übliche Lösung; bei größeren Sonderbauten (Hochhaus, Pflegeheim) kann eine größere Wendefläche gefordert werden. Klären Sie das vor Beginn mit der zuständigen Brandschutzdienststelle ab.

Häufige Planungsfehler

  1. Bordsteinkante zu hoch oder zu nah – Müllfahrzeuge mit großem hinteren Überhang (3,2 m) schleifen über die Bordsteinkante und beschädigen ihre Aufbauten. Die UVV der Berufsgenossenschaft fordert eine plane, hindernisfreie Fläche.
  2. Bepflanzung im Wendebereich – Bäume oder Sträucher dürfen nicht in die Schleppkurve hineinragen. Die Entsorger fahren das Fahrzeug bis zum letzten Zentimeter aus.
  3. Geparkte Fahrzeuge – wer den Wendehammer als Stellplatz markiert, verliert die Befahrbarkeit. Idealerweise wird der Wendebereich mit Verkehrszeichen 283 (Halteverbot) markiert.
  4. Ungenügende Tragfähigkeit – Pflasterung statt Asphalt ohne ausreichenden Unterbau bricht unter dem voll beladenen Müllfahrzeug ein.
  5. Falscher Bemessungsfall – ein Hammerkopf, der nur für 2-achsige Müllfahrzeuge ausgelegt ist, scheitert am Drehleiter-Wendekreis von ca. 20 m. Immer das geometrisch anspruchsvollste Fahrzeug zugrunde legen.

So prüfen Sie Ihren Wendehammer mit PathSweeper

  1. Lageplan oder Luftbild hochladen
  2. Maßstab durch Markierung einer bekannten Strecke kalibrieren
  3. Müllfahrzeug-Vorlage wählen (oder Drehleiter, je nach Bemessungsfall)
  4. Schleppkurve um den Wendehammer zeichnen
  5. Ergebnis als PDF zur Vorlage beim Bauamt exportieren

Innerhalb weniger Minuten sehen Sie, ob Ihr geplanter Wendehammer den Anforderungen genügt – oder ob Sie 2 m mehr Tiefe einplanen müssen.

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Häufige Fragen

Nach RASt 06 ist der Standard-Hammerkopf für regulären Wohnungsbau in Deutschland ca. 21,5 × 13,0 m (Außenkante). T-Form-Wendeplätze messen ca. 18,0 × 12,0 m, Kreis-Wendeplätze ca. 18,0 m Durchmesser. Diese Maße bedienen sowohl 2-achsige Müllfahrzeuge als auch das Feuerwehr-Tanklöschfahrzeug.

RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, 2006), herausgegeben von der FGSV. Die exakten Tabellen sind urheberrechtlich geschützt, aber einzelne Werte werden überall zitiert und dürfen unter dem Zitatrecht (§ 51 UrhG) mit Quellenangabe verwendet werden. Für verbindliche Werte: das Original-Regelwerk konsultieren.

Sobald eine Sackgasse länger als 50 m ist (nach DIN 14090 für Feuerwehrzufahrten) oder wenn Müllfahrzeuge nicht in einem Zug wenden können. Rückwärtsfahren über mehr als 15 m auf öffentlicher Verkehrsfläche ist nach den BG-Unfallverhütungsvorschriften nicht zulässig.

Hammerkopf ist Standard im Neubaugebiet: er erlaubt Müllfahrzeugen das Wenden in einem Zug und bedient sowohl Müllabfuhr als auch Feuerwehr. T-Form spart Fläche in dichter Bestandsbebauung, erfordert aber mehrfaches Vor- und Zurücksetzen und ist ungeeignet für 3-achsige Müllfahrzeuge.

Quellen & Nachweise

  1. RASt 06 — Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (2006)FGSV Verlag
  2. DIN 14090 — Flächen für die Feuerwehr auf GrundstückenDIN Media GmbH
  3. PAS 1075 — Municipal Waste Collection Vehicles (European Technical Specification)DIN e.V.
  4. DGUV Vorschrift 70 — Fahrzeuge (BG accident prevention rules)Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
  5. § 5 / § 87b UrhG (Urheberrechtsgesetz)Bundesministerium der Justiz

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